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   VG Arnsberg, 06.10.2006 - 14 L 943/06   

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https://dejure.org/2006,18673
VG Arnsberg, 06.10.2006 - 14 L 943/06 (https://dejure.org/2006,18673)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 06.10.2006 - 14 L 943/06 (https://dejure.org/2006,18673)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 14 L 943/06 (https://dejure.org/2006,18673)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 6 TG 3675/04

    Bankenaufsicht; Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte; Bestimmtheit der Anordnung

    Auszug aus VG Arnsberg, 06.10.2006 - 14 L 943/06
    Je nach den Umständen des Falles kann es ausreichen, dem Betroffenen das Ziel zu bezeichnen, das mit der betreffenden Maßnahme verfolgt wird, ohne ihm detailliert vorzuschreiben, auf welche Weise dieses Ziel erreicht werden soll, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2005 - 6 TG 3675/04 -, Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe Band 55 Seite 214 = NJW-Rechtsprechungsreport 2005 Seite 1643.
  • BVerwG, 24.07.1998 - 4 B 69.98

    Bauaufsichtliches Einschreiten; öffentlich-rechtlicher Nachbarrechtsstreit;

    Auszug aus VG Arnsberg, 06.10.2006 - 14 L 943/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zum öffentlichen Baurecht, vgl. zuletzt Beschluss vom 24. Juli 1998 - 4 B 69.98 -, Baurechtssammlung Band 60 Nr. 170, der sich die Kammer für die durchaus ähnlich gelagerte Konstellation im Recht des Bodenschutzes anschließt, hindern die Rechte Dritter an einer abzubrechenden Baulichkeit den Erlass einer entsprechenden Anordnung der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    Klage wurde nicht erhoben; ein zuvor eingeleitetes Eilrechtsschutzverfahren war in beiden Rechtszügen im Wesentlichen erfolglos (VG Arnsberg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 14 L 943/06 - OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2006 - 20 B 2273/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09

    Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung

    Klage wurde nicht erhoben; ein zuvor eingeleitetes Eilrechtsschutzverfahren war in beiden Rechtszügen im Wesentlichen erfolglos geblieben (VG Arnsberg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 14 L 943/06 - OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2006 - 20 B 2273/06 -).
  • VG Arnsberg, 22.06.2009 - 14 K 1699/08

    21 Klageverfahren wegen PFT - Belastung in Brilon-Scharfenberg abgeschlossen

    Klage wurde nicht erhoben; ein zuvor eingeleiteten Eilrechtsschutzverfahren war in beiden Rechtszügen im Wesentlichen erfolglos (Beschluss des erkennenden Gerichts vom 6. Oktober 2006 - 14 L 943/06 - Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 3. November 2006 - 20 B 2273/06 -).
  • VG Karlsruhe, 10.04.2015 - 6 K 2584/14

    Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung; Ersatzvornahme

    Denn eine Bodenkontaminierung mit PFC dürfte eine schädliche Bodenveränderung darstellen (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein Westfalen , Beschluss vom 03.11.2006 - 20 B 2273/06; Rdnrn. 6 ff., Beschluss vom 26.03.2007 - 20 B 61/07, Rdnrn. 5 f.; Verwaltungsgericht Lüneburg , Beschluss vom 15.04.2011 - 2 B 4/11, Rdnr. 22 f.; Verwaltungsgericht Arnsberg , Urteil vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08, Rdnrn. 38 ff.; Urteil vom 22.06.2009 - 14 K 2826/08, Rdnrn. 33 ff.; Beschluss vom 06.10.2006 - 14 L 943/06, Rdnr. 21; siehe auch Bundesgerichtshof , Urteil vom 21.05.2010 - VZR 244/09, Rdnrn. 7 ff. ).
  • VG Freiburg, 04.10.2007 - 1 K 1618/07

    Ausschluss von Klärschlamm für die bodenbezogene Verwertung

    Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer wohl bereits (welt)weiten Verbreitung im Körper von Menschen, weil es durch jede zusätzliche Aufnahme zum Anstieg der Gesamtbelastung an PFT kommt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 3.11.2006 - 20 B 2273/06 - Juris, sowie vorangehend VG Arnsberg, Beschl. v. 6.10.2006 - 14 L 943/06 - Juris, betreffend die PFT-Belastung von Boden im Einzugsbereich der Möhne und des Wasserwerks "Möhnebogen"]) Angesichts bislang noch bestehender Erkenntnis- bzw. Datenlücken darf schließlich davon ausgegangen werden, dass durch ein bodenbezogenes Klärschlammverwertungsverbot auch vor Belastungen durch weitere - bislang noch nicht bestimmbare bzw. noch nicht in ihrer Wirkung untersuchte - Substanzen der PFT-Stoffgruppe geschützt werden kann (vgl. die Pressemitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 3.8.2007 nebst PDF-Anhang [abrufbar im Internet unter: www.um-baden-wuerttemberg.de > Service und Information > Presseservice > Pressemitteilungen > PM_20070803_1]: Danach wurden in Einzelfällen neben den Leitkomponenten PFOS und PFOA auch höhere Werte für Perfluorbutansulfonat , Perfluordecansäure , Perfluorhexansulfonat, Perfluornonansäure, Perfluorundecansäure und 1H,1H,2H,2H-Perfluoroctansulfonat festgestellt).
  • VG Lüneburg, 15.04.2011 - 2 B 4/11

    Hinreichender Gefahrenverdacht; Perfluorierte Tenside; Schädliche

    Die im Zusammenhang mit der Ausbringung von PFT-belasteten "Bodenverbesserer" der Firma D. Umwelt auf landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein Westfalen befassten Gerichtsentscheidungen gehen einhellig davon aus, dass eine Bodenkontaminierung mit PFT eine schädliche Bodenveränderung darstellt (OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 03.11.2006 - 20 B 2273/06 -, Beschluss vom 26.03.2007 - 20 B 61/07 - VG Arnsberg, Beschluss vom 06.10.2006 - 14 L 943/06 - Urteile vom 22.06.2009 - 14 K 1699/08 - und 14 K 2826/08 - BGH, Urteil vom 21.05.2010 - VZR 244/09 -, alle zitiert nach juris).
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